Hintergründe der SKV-Insolvenz

Was ist die SKV Kita?

SKV Kita betreibt in Halle zehn Kitas, vier Horte und das Familienzentrum Schöpfkelle auf der Silberhöhe. Sie wird dabei wie alle freien Träger nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) unter anderem durch Stadt- und durch Landesmittel finanziert, die die Stadt weiterreicht. Der Grund für das Insolvenzverfahren sind Rückforderungen der Stadt aus den Jahren 2007 bis 2014 in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro. Dieses Geld, in dem auch Verzugszinsen enthalten sind, hat SKV zu Unrecht erhalten, weil sie bei der Kostenanmeldung gegenüber der Stadt auch Abschreibungen und Investitionen angegeben hatte. Grundlage für SKV und andere Träger war damals eine offenbar fehlerhafte städtische Richtlinie. Der Stadtrat hatte sie 2004 so beschlossen, Gerichte aber später festgestellt, dass Abschreibungen und Investitionen nicht ohne weiteres in die Abrechnungen der Kitaträger gegenüber der Stadt einfließen dürfen. Die SKV ist immer wieder Gegenstand politischer Vorwürfe, denn sie ist das berufliche Standbein des Linken-Fraktionsvorsitzenden Bodo Meerheim. Der immer wieder erhobene, aber nie stichhaltig belegte Vorwurf: Meerheim nutze seinen Einfluss im Stadtrat zugunsten seiner Firma. Die Regularien im Stadtrat sehen dagegen vor, dass Meerheim bei allen Belangen, die seine Firma betreffen könnten, nicht mitdiskutiert und mitstimmt. Insgesamt unterliegen sogar drei Linken-Stadträte dem Mitwirkungsverbot: Meerheim selbst, sein Sohn Sten Meerheim wegen der familiären Beziehung und Ute Haupt, weil sie Mitglied im Trägerverein der SKV ist.

Wieso konnten überhaupt so hohe Forderungen auflaufen?

Die Fehler in der städtischen Richtlinie wurden lange nicht erkannt. Auch ließ sich die Stadtverwaltung unter OB Dagmar Szabados (SPD) lange Zeit, ehe die Verwendungsnachweise der Kitaträger überhaupt geprüft wurden. So wurde erst spät klar, dass SKV und andere lange zu viel Geld erhalten hatten. Kritiker sehen darin zumindest eine Mitschuld der Stadt an der Situation. Gerichte indes haben stets im Sinne der Stadt geurteilt: Trotz der fehlerhaften Richtlinie und der langen Prüfdauer hat SKV das Geld zu Unrecht erhalten und muss es zurückzahlen.

Wie reagierte die SKV auf die Rückforderungen?

SKV klagte gegen die Rückzahlungsforderungen der Stadt und verlor. Da der Kitaträger aber nicht 1,3 Millionen auf einen Schlag zurückzahlen konnte, drohte die Zahlungsunfähigkeit, wenn die Stadt einem Plan zur stückweisen Rückzahlung nicht zustimmen würde. Es ist offen, welche Verhandlungen es zwischen Stadt und SKV vor der Insolvenz über einen Rückzahlungsplan gegeben hat. Fakt ist: SKV beantragte Anfang Mai vorbeugend ein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung, um so einer bei einer starren Haltung der Stadt drohenden Zahlungsunfähigkeit begegnen, den Schuldenberg ordnen zu können und nicht eine mögliche Insolvenzverschleppung zu begehen. Bodo Meerheim flankiert von einer Dresdner Anwaltskanzlei blieb so Herr des Verfahrens, sogenannter Sachwalter, also Kontrolleur, wurde der renommierte Insolvenzverwalter Lucas Flöther aus Halle.

Wie sind die Positionen im Stadtrat?

Während die CDU zuletzt auf einer Sitzung am Freitag mit dem OB für eine harte Haltung gegenüber der SKV stimmte, traten Linke und Grüne eher pro SKV auf, die SPD enthielt sich, und auch das Stimmverhalten der Mitbürger ist unklar. Zur Tragweite der Entscheidung, die nun am Mittwoch im gesamten Stadtrat fallen soll, trägt bei, dass die SKV nicht der einzige Träger mit Rückforderungen der Stadt ist, aber der größte, bei dem darüber hinaus bereits Gerichtsurteile vorliegen. Eine Entscheidung hier hat also Pilotcharakter für mehrere Kitaträger.

Um wieviel Geld geht es?

Die Stadt fordert 1,25 Millionen Euro, das die SKV nicht hat. Verteilbar sind laut Insolvenzplan nur gut 482.000 Euro, von denen der Stadt aufgrund des Gläubigerschlüssels dann jedoch nur gut knapp 160.000 Euro zustünden, was rund 12 Prozent der ursprünglichen Forderung wären. Die Summe der Ausschüttungen kann sich jedoch unter Umständen noch erhöhen. Die Stadt ist nur einer von mehreren Gläubigern der SKV, die Ansprüche aus der Insolvenzmasse geltend machen können, allerdings entsprechend den in solch einem Verfahren komplizierten Berechnungsmodellen nicht der vorrangigste. Die Saalesparkasse und die Arbeitnehmer der SKV rangieren vor der Stadt, haben aber im Sinne der SKV ihre Ansprüche zurückgestellt, um eine Sanierung zu ermöglichen. Die Bundesagentur für Arbeit ist gleichrangiger Gläubiger mit der Stadt.

Was sind die Knackpunkte?

Im Insolvenzverfahren selbst vor allem zwei:
So hat die Stadt nach der Insolvenz rund 900.000 Euro an Personalkosten nur unter Vorbehalt an die SKV überwiesen, weil die SKV auch Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte. Die 900.000 Euro will sie nach Abschluss des Verfahren vollständig zurück. Die Kontraposition lautet aber: Das Geld habe der SKV ungeachtet der BA-Leistungen zugestanden, somit gehört es zum Betriebsvermögen und damit zur Insolvenzmasse. Es ist unklar wer Recht hat, was es für die Stadträte schwierig macht. SKV hat aber angeboten, das Geld mit auszuschütten, wovon aber dann alle Gläubiger und nicht nur die Stadt profitieren. Die Quote würde dann schlagartig um 24 Prozent steigen. Müsste man sich aber streiten um das Geld, schmälert sich die Summe – um die Prozesskosten.
Punkt zwei: Laut Meerheims Insovlenzplan soll die SKV unter anderem 500.000 Euro Eigenmittel für Brandschutzmaßnahmen und Planungskosten für eine Stark-III-Sanierung behalten. Das alles sei notwenidig, sonst stehe die Betriebserlaubnis für mehrere Kitas und damit die Zukunft der SKV auf der Kippe. Die Stadt will das Geld aber ausschütten, denn sie sieht darin eine Bevorzugung gegenüber anderen Kita-Trägern. SKV und mehrere Stadträte argumentieren aber: Das Geld sei für die SKV überlebensnotwendig. Ein Vergleich mit anderen Trägern sei unzulässig, da die SKV das Geld aus eigenen Mitteln angespart habe. Die Insolvenz dagegen sei aufgrund einer unvorhergesehenen, isolierten Belastung entstanden, die diese Bemühungen nicht gefährden dürfe. Sollte die SKV Fördermittel für beide Projekte bekommen, dann könnten auch diese 500.000 Euro ausgeschüttet werden.

Was passiert, wenn der Insolvenzplan abgelehnt wird?

Das ist unklar, denn eine Ablehnung des Gläubigers Stadt hätte noch nicht zwingend das Scheitern des Insolvenzplans zur Folge. Sollte er aber scheitern, könnte es für die SKV eng werden. So hat OB Wiegand auch eine Zerschlagung der SKV als Träger ins Spiel gebracht. Hebel sind die Grundstücke und Gebäude der SKV, die der Stadt gehören. Wiegand droht mit dem sogenannten Heimfall. Doch manche Stadträte bezweifeln, dass der Heimfall ohne weiteres möglich ist, und beziehen sich dabei auf ein Gutachten. Eine weitere Möglichkeit: Ein anderer Träger übernimmt die SKV und führt die Kitas weiter. Zwar gibt es hier zwei Interessenten, die möglicherweise sogar mit ihrer Kaufsumme die Insolvenzmasse erhöhen würden, so dass die Stadt doch noch mehr Geld zurückbekommt. Doch ob dieser Effekt wirklich eintritt, wird ebenfalls von Stadträten bezweifelt. Denn Kitaträger sind keine Profitgiganten, ein hoher Kaufpreis daher unrealistisch. Kritiker des Rathauses betrachten daher die Risiken eines Trägerwechsels als schwerwiegender als die möglichen positiven Effekte. Sie befürchten Einbußen bei der Qualität der Kitas und Reibungsverluste durch den Wechsel.